„So was denkt sich niemand aus“
Vergewaltigung nach Geislinger Fasnetsumzug: Angeklagter muss drei Jahre ins Gefängnis
Geislingen/Hechingen, 26.01.2012 von Rosalinde Conzelmann
Auch am zweiten Prozesstag, der mit der Befragung weiterer Zeugen begann, waren die Zuschauerbänke im Gerichtssaal 181 im Hechinger Amtsgericht gut besetzt und die Angaben des Opfers, das als Nebenklägerin auftrat, wurden mehrfach vom „Hörensagen“ bestätigt. Wie berichtet, streitet der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Vergewaltigung ab und behauptet, dass die damals 20-Jährige am Fasnetssamstag gegen 21 Uhr in einer Garageneinfahrt beim Schloss seine Hand genommen und damit sexuelle Handlungen an ihrem Körper ausgeführt habe. Keine Erklärung hatte er für die erheblichen Verletzungen, die gestern der behandelnde Krankenhausarzt bestätigte. Das Opfer hatte Einblutungen, Schwellungen und Kratzspuren im Genitalbereich und an den Oberschenkeln.
Gestern wurde die junge Frau von ihrem Exfreund und ihren Freundinnen als „eher ruhig und aufrichtig“ beschrieben. Eine ihrer Mittänzerinnen in der Garde berichtete mit stockenden Worten von ihren Eindrücken unmittelbar nach der Tat: „Sie wirkte total verwirrt und erzählte, dass sie große Schmerzen hat.“
„Es sah schlimm aus, ich musste weinen, als ich es gesehen habe“, beschrieb eine weitere Zeugin, die ebenfalls der Tanzgarde angehört, ihr Entsetzen, als sie die Verletzungen angeschaut habe. Sie berichtete weiter von „Alpträumen und Panikattacken“, die ihre Freundin seither plagen würden. „Sie ist kein Mädchen, das so etwas erfinden würden“, so die Zeugin.
Zwei Mitglieder der Zimmermannsgilde, zu der der Angeklagte damals noch gehörte, gaben an, dass das Geschehen die ganze Zunft entzweit: „Das alles ist ja nicht so schön.“ Der Angeklagte habe sich nach der Geschichte von sich aus zurückgezogen. „Wir hätten uns aber gefreut, wenn er wieder gekommen wäre“, so der Zeuge, der auch zugab, „dass wir in der Gilde alle gerne flirten.“ Er beschrieb den Angeklagten als gutmütigen Mensch, der früher Frauengeschichten gehabt habe. „Seit er eine Freundin hat, ist er ruhiger.“ Ratlos bekannte er, „ich kann es mir bei beiden nicht vorstellen“.
Schon am ersten Prozesstag hatten die als Zeuginnen gehörten Gardemädchen den Angeklagten als „Grapscher und Frauenheld“ beschrieben, der seine Finger an der Fasnet nicht bei sich lassen konnte. Auch gestern wurde diese Einschätzung nochmals bestätigt. Eine Zeugin schilderte, dass der Angeklagte das spätere Opfer schon eine Woche zuvor bei der Prunksitzung in der Bar angemacht habe. „Bis sie ihm die Hand weggeschlagen hat und ihm sagte, er soll seine Drecksgriffel weglassen.“
„Ich bin überzeugt davon, dass der Angeklagte die Vergewaltigung begangen hat“, ließ Staatsanwalt Beiter in seinem Plädoyer keine Zweifel an der Schuldfrage aufkommen. Für Beiter stand nach der ausführlichen Beweisaufnahme und den Befragungen aber auch fest, „dass die Tat ohne Fasnet nicht passiert wäre.“ Denn nur an der Fasnet benehme sich der Angeklagte, der sonst sicherlich ein ganz patenter Kerl sei, respektlos und hemmungslos gegenüber Frauen. „Am 5. März 2011 wurde aus dieser Hemmungslosigkeit eine Straftat“, so Beiter, der den Aussagen des Opfers Glauben schenkte und den Angeklagten der Lüge bezichtigte: „Alles spricht gegen Sie.“ Die Beweislast sei erdrückend. Beiter forderte deshalb drei Jahre Gefängnis für den Angeklagten, der zur Tatzeit angetrunken war. „Es darf nicht sein, dass die Fasnet dazu benutzt wird, Frauen so zu behandeln“, lautete der eindringliche Schlusssatz in seinem Plädoyer.
Weil „erhebliche Zweifel an den Schilderungen“ der Nebenklägerin bestünden und nur feststehe, dass es einen sexuellen Kontakt gegeben habe, forderte der Verteidiger des Angeklagten einen Freispruch für seinen Mandanten. Aus Mangel an Beweisen müsse das Gericht in diesem Fall „im Zweifel für den Angeklagten“ urteilen.
Dieser Argumentation wollte das Schöffengericht keinesfalls folgen. „Was wirklich passiert ist an dem Abend, wissen nur Sie beide, wir kommen aber zu der Überzeugung, dass die Tast so begangen wurde, wie es das Opfer geschildert hat“, meinte der Vorsitzende Richter Wührl in der Urteilsbegründung. In vollem Umfang entsprach das Gericht deshalb den Forderungen des Staatsanwaltes und verurteilte den 26-Jährigen zu drei Jahren Gefängnis. Außerdem muss er 3000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. „So was denkt sich niemand aus“, nannte Wührl „die tragende Säule für das Urteil“.
