Missbrauchs-Prozess ohne Öffentlichkeit

Grund: Angeklagter war noch minderjährig

Hechingen/Haigerloch, 04.02.2012

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Der Gerichtsprozess um mutmaßlichen Kindesmissbrauch in einer muslimischen Gemeinde findet hinter verschlossenen Türen statt. Der Angeklagte war zur Tatzeit minderjährig.

„Es wäre sehr interessant gewesen, zu hören, wie sich die Zeugen äußern, wenn ein Landsmann auf der Anklagebank sitzt“, stellte ein erfahrener Gerichtsreporter fest, als er im Hechinger Gerichtsgebäude vor verschlossenen Türen stand.

Dass der Prozess um mehrfachen Kindesmissbrauch innerhalb einer muslimischen Gemeinde in Haigerloch nichtöffentlich verhandelt werden würde, war schon tags zuvor bekannt geworden. Dass dann aber gestern selbst das Verlesen der Anklageschrift unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand und auch zur Urteilsverkündung, die für Ende April angesetzt ist, wohl keine Zuhörer zugelassen sein werden, war dann doch überraschend. Begründet wird der Ausschluss der Öffentlichkeit mit dem Umstand, dass der Angeklagte während des größten Teils des fraglichen Tatzeitraumes unter 18 Jahre gewesen ist. Beschuldigt wird der heute zirka 40-jährige Mann türkischer Herkunft, zwischen den Jahren 1989 und 2000 fünf Kinder im damaligen Alter von fünf bis elf Jahren sexuell missbraucht zu haben. Insgesamt werden dem Mann fast 300 Einzeltaten zur Last gelegt. Einer der Übergriffe wird auf das Jahr 2011 datiert.

Weil die mutmaßlichen Taten zum Teil 20 Jahre zurückliegen, wird Jugendstrafrecht angewandt. Entsprechend tagt seit gestern unter dem Vorsitz von Richter Herbert Anderer die Jugendkammer. Der Angeklagte wurde im August 2011 in Haigerloch verhaftet, nachdem Anzeige gegen ihn erstattet worden war. Seit einem halben Jahr befindet er sich in U-Haft. Die Festnahme und was von den Vorwürfen bekannt geworden war, hatten in Haigerloch nicht nur in den türkischen Gemeinschaften Bestürzung ausgelöst. Der Mann soll eine Vertrauensstellung innerhalb einer muslimischen Gemeinschaft missbraucht haben, um sich an den kleinen Kindern zu vergehen.

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